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Zugang

Vor der Aufnahme ins Ambulant Betreute Wohnen muss uns eine Kostenzusage   – in der Regel vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe - vorliegen.

Rufen Sie uns an, wenn Sie Unterstützung wünschen oder sich über unser Angebot informieren möchten. Gern vereinbaren wir mit Ihnen einen Gesprächstermin.

Wir unterstützen Sie beim Antragsverfahren und sind Ihnen beim Ausfüllen der erforderlichen Unterlagen behilflich.

Kosten

Das Ambulant Betreute Wohnen ist ein Angebot  im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß §113 SGB IX.

Die Kosten werden in der Regel vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe, als überörtlichem Träger der Sozialhilfe, getragen.